Inland - Geschäftsreise
Grundsatz Wirtschaftlichkeit . Tatsächliche Auslagen . Tätigkeitsschwerpunkt gleich Tätigkeitsstätte
2 Tage mindestens pro Woche (5-Tage-Woche) . Auswärtstätigkeit außerhalb Tätigkeitsstätte
Begrenzung 3 Monate, Unterbrechung 4 Wochen, erneut Begrenzung 3 Monate
Kilometergeld