Inland - Geschäftsreise

Grundsatz Wirtschaftlichkeit . Tatsächliche Auslagen . Tätigkeitsschwerpunkt gleich Tätigkeitsstätte

2 Tage mindestens pro Woche (5-Tage-Woche) . Auswärtstätigkeit außerhalb Tätigkeitsstätte

Begrenzung 3 Monate, Unterbrechung 4 Wochen, erneut Begrenzung 3 Monate

 

Kilometergeld